Skip to content

Über uns

Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen
der Befugnis nach § 4, Nr. 11 Steuerberatungsgesetz für ihre Mitglieder.

Sie sind in den 1960er Jahren aus der Tradition der Gewerkschaften hervorgegangen, als der Gesetzgeber den Bedarf sah, dass aufgrund des in Deutschland sehr komplizierten Steuerrechts ein flächendeckendes Angebot von bezahlbarer Steuerberatung für Arbeitnehmer notwendig ist. Als Lohnsteuerhilfeverein haben wir einen im Steuerberatungsgesetz klar geregelten gesetzlichen Auftrag und unterliegen einer strengen behördlichen Aufsicht.

Unsere Satzung ist von der Finanzbehörde Hamburg als Aufsichtsbehörde geprüft und zugelassen. Unser Verein wurde am 15.04.2008 von der Finanzbehörde Hamburg als Lohnsteuerhilfeverein zugelassen. Wir müssen uns jedes Jahr einer Geschäftsprüfung zu unterwerfen, deren Prüfungsbericht bei der Finanzbehörde vorzulegen ist. Dass ein Lohnsteuerhilfeverein nur für Mitglieder aktiv werden darf, hat der Gesetzgeber ausdrücklich so bestimmt und gewollt. Dies hängt mit dem Gedanken zusammen, dass die Beratung nicht kommerziell sein soll, sondern zu einem kostendeckenden Beitrag stattfindet und zwar unabhängig davon, welchen Umfang die Beratung im Einzelfall in Anspruch nimmt.

Die Beitragszahlung findet daher auch unabhängig von der Inanspruchnahme einer Leistung wie bei einem Sportverein oder dem ADAC e.V. statt. Es gibt also keine leistungsbezogene Vergütung. Dies hängt mit dem Vereinswesen zusammen, wonach die Beitragszahlung mit der Mitgliedschaft als solches verknüpft ist und nicht mit der Inanspruchnahme der Leistung. Der positive Aspekt dabei ist, dass der Verein eben auch nur einen pauschalen Beitrag verlangt, mit dem alle Kosten abgegolten sind. Die Dauer einer Mitgliedschaft kann jedoch ohne Probleme auf das Jahr beschränkt werden, in dem die Beratung in Anspruch genommen wird. Bei einer dauerhaften Mitgliedschaft, welche den Regelfall darstellt, genügt es, bis zum 30.09. eine schriftliche Kündigung zum Jahresende zu übersenden.

Im Rahmen unser Befugnisse erbringen wir eine umfassende steuerliche Beratung einschließlich der Erstellung der Steuererklärung, der Prüfung des Steuerbescheids sowie der Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren bis hin zu Finanzgerichtsverfahren. Innerhalb unserer Beratungsbefugnisse steht das Angebot unseres Lohnsteuerhilfevereins dem Angebot von Steuerberatern in nichts nach. Im Gegenteil: Der Steuerpflichtige ist in fast allen Fällen aufgrund der hohen Spezialisierung bei einem Lohnsteuerhilfeverein besser aufgehoben, und dies zu deutlich günstigeren Kosten.

An den Anfang scrollen