Wir sind ein kompetenter Partner rund um die Einkommensteuer IM RAHMEN UNSERER BERATUNGSBEFUGNIS GEM. § 4 NR. 11 STBERG
Wir vertreten die Interessen unserer Mitglieder
• vor dem Finanzamt
• ggf. vor dem Finanzgericht
Bei Einkünften aus:
Renten und Pensionen | (Unbegrenzt) |
Nichtselbständiger Arbeit | (Unbegrenzt) |
Unterhaltsleistungen | (Unbegrenzt) |
Kapitalvermögen | (*) |
Vermietung | (*) |
Veräußerungsgeschäften | (*) |
Stfr. Aufwandsentschädigung als Übungsleiter | Bis zu 3.000 EUR |
*bis 18.000/36.000 EURO Einnahmen bei Einzel–/Zusammenveranlagung
Unsere Leistungen
- Wir erstellen Ihre Einkommensteuererklärung und berechnen für Sie die voraussichtliche Einkommensteuererstattung oder -nachzahlung sowie ggf. die Ihnen zustehende Arbeitnehmersparzulage.
- Wir stellen Anträge und führen den gesamten Schriftwechsel mit den Finanzämtern.
- Wir überprüfen eingehende Bescheide für Sie.
- Wir reichen Rechtsbehelfe beim Finanzamt und ggf. Klage beim Finanzgericht ein.